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| Nr. 1 "Silbernes Ehrenzeichen" |
Besondere Leistungen für den Verein, z.B. Arbeitsleistungen, die über die normale Verpflichtung eines Mitgliedes hinausgehen; das Ansehen desVereins fördernde Leistungen (sehr gute Plätze bei sportlichen Wettkämpfen) oder 2 jähriger erfolgreicher Tätigkeit im Schützenmeisteramt *) oder im Vereinsausschuß oder 5 jähriger Vereinszugehörigkeit. |
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| Nr. 2 "Goldenes Ehrenzeichen" |
Voraussetzung: Silbernes Ehrenzeichen |
Fortlaufend besondere Leistungen für das Schützenwesen oder 4 jährige erfoglreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt oder im Vereinsausschuß, oder 2 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützengau bzw. Landesverband, oder 10 jährige Vereinszugehörigkeit. |
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| Nr. 3 "Silberne Verdienstnadel" |
Voraussetzung: Goldenes Ehrenzeichen |
4 jährige Tätigkeit und Leistungen im Rahmen des Schützengaues bzw. Landesverbandes, oder 6 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt, oder 8 jährige Ausschußtätigkeit im Verein, oder 15 jährige Vereinszugehörigkeit. |
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| Nr. 4 "Goldene Verdienstnadel" |
Voraussetzung: silberne Verdienstnadel |
6 jährige außerordentliche hervorragenden Tätigkeit und Leistung im Rahmen des Schützengaues bzw. Landesverbandes oder 8 jährige Tätigkeit im Schützenmeisteramt, oder 10 jährige Ausschußtätigkeit im Verein. |
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| Nr. 5 "Verdienstauszeichnung" |
Voraussetzung: Goldene Verdienstnadel |
8 jährige außerordentliche hervorragende Tätigkeit und Leistung im Rahmen des Schützengaues oder Landesverbandes oder 10 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt, oder 12 jährige Ausschußtätigkeit im Verein. |
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| Nr. 6 "Verdienstauszeichnung am Band" |
Voraussetzung: Verdienstauszeichnung |
Aktive Funktion und über den eigentlichen Wirkungsbereich hinausgehend hervorragende Leistungen oder 10 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützengau oder Landesverband, oder 12 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt, oder 14 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Ausschuß. |
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| Nr. 7 "Verdienstkreuz in Silber" |
Voraussetzung: Verdienstauszeichnung am Band |
Erfolgreiche langjährige Tätigkeit im Landesverband bzw. Gauschützenmeisteramt oder 14 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt. |
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist auf 1 Stück je angefangene 500 Mitglieder eines Gaues beschränkt. |
Die Überreichung kann nur durch ein Mitglied des OSB Präsidiums oder durch den Gauschützenmeister erfolgen. |
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| Nr. 8 "Große Verdienstauszeichnung in Silber" |
Voraussetzung: Verdienstkreuz in Silber |
16 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt oder 6 jährige Tätigkeit im Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband. |
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist auf 1 Stück je angefangene 500 Mitglieder eines Gaues beschränkt. |
Die Verleihung kann nur durch ein Mitglied des Präsidiums oder durch den Gauschützenmeister erfolgen. |
Trageordnung: rechte Seite an der Schützenkleidung |
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| Nr. 9 "Große Verdienstauszeichnung in Gold" |
Voraussetzung: Große Verdienstauszeichnung in Silber. |
20 jährige Tätigkeit im Schützenmeisteramt mit großen Verdiensten um das Oberpfälzer und Deutsche Schützenwesen oder 10 jährige Tätigkeit beim Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband mit gleichzeitig großen Verdiensten um das Oberpfälzer und Deutsche Schützenwesen. |
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist auf 1 Stück je angefangene 1000 Mitglieder eines Gaues beschränkt. |
Die Verleihung erfolgt bei der Jahreshauptversammlung der Gaue in Anwesenheit eines Präsidiumsmitgliedes des OSB.
Wird die Auszeichnung vom Landesverband vorgeschlagen, so erfolgt die Verleihung beim OSB-Schützentag. |
Trageordnung: rechte Seite an der Schützenkleidung |
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| Nr. 10 "Verdienstkreuz in Gold" |
Voraussetzung: Große Verdienstauszeichnung in Gold |
Überaus erfolgreiche Tätigkeit im Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband mit gleichzeitigen außerordentlichen, hervorragenden Leistungen um das Schützenwesen in der Oberpfalz |
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist auf 1 Stück je angefangene 1500 Mitglieder eines Gaues beschränkt. |
Diese Auszeichnung wird am OSB Schützentag verliehen, in den Jahren ohne OSB Schützentag bei den Jahreshauptversammlungen der Gaue.
Die Verleihung kann nur durch ein Mitglied des OSB Präsidiums erfolgen. |
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| "Präsidentenmedaille" |
Die Präsidentenmedaille verleiht der Präsident in eigener Zuständigkeit. |
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| Nr. 11a "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB" |
Ehrenzeichen für 25 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-25-in Silber |
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| Nr. 11b-i "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB" |
Ehrenzeichen für 40 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-40-in Gold Ehrenzeichen für 50 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-50-in Gold Ehrenzeichen für 60 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-60-in Gold Ehrenzeichen für 70 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-70-in Gold Ehrenzeichen für 75 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-75-in Gold Ehrenzeichen für 80 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-80-in Gold Ehrenzeichen für 85 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-85-in Gold Ehrenzeichen für 90 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-90-in Gold |
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Die Ehrenzeichen des OSB können beantragt und verliehen werden, wenn der zu Ehrende die oben aufgeführte Mindestvoraussetzung erfüllt. Der Ehrungsausschuß kann in besonderen Fällen ausnahmsweise abweichend beschließen. |
Für die Vorbereitung der Auszeichnung Nr. 7 ,"Verdienstkreuz in Silber des OSB" und Nr.8 "Große Verdienstauszeichnung des OSB in Silber" ist der jeweilige Gauschützenmeister zuständig. |
Für die Auszeichnungen Nr.9 "Große Verdienstauszeichnung des OSB in Gold" und Nr.10 "Verdienstkreuz in Gold" sowie alle Auszeichnungen des DSB ist der Ehrungsausschuss des OSB zuständig. Er hat sodann das Ergebnis der Beratung dem Präsidium und dem dem Gesamtvorstand vorzulegen. |
Die Ehrungen können vom Verein über den Gau oder vom Gau des zu ehrenden Mitglieds selbst vorgeschlagen werden. |
Grundsätzlich gilt, der Schützenmeister des Mitgliedsvereins ist für die Ehrungen seiner Mitglieder zuständig. Der Gauschützenmeister ist für die Ehrung seiner Schützenmeister und seiner Gauvorstandschaft zuständig. Der Ehrungsausschuß ist für den Ehrungsvorschlag der Mitglieder des Präsidiums und des Gesamtvorstandes zuständig. |
Meldeschluß für die Auszeichnungen Nr. 9 und Nr. 10 des OSB, sowie alle Auszeichnungen des DSB ist generell der 30. Juni eines jeden Jahres. |
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