Schützengau 700 - Nabburg -
im Oberpfälzer Schützenbund e.V.
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Geschäftsordnung für den Schützengau Nabburg im OSB e.V.
vom 19.01.2015
1. Der Schützengau Nabburg
Ist der Zusammenschluss der Schützengesellschaften des alten Landkreises Nabburg und Umgebung.
Er ist Verbandsmittelstufe des Oberpfälzer Schützenbundes. Alle angehörigen Vereine sind Mitglieder des OSB.
Der Gau führt die Bezeichnung: "Schützengau Nabburg im Oberpfälzer Schützenbund e. V.",
kann aber auch folgend geschrieben werden "Schützengau Nabburg im OSB".
2. Der Schützengau Nabburg hat den Zweck,
die ihm angeschlossenen Vereine, unter Wahrung der Selbstständigkeit,
auf dem Gebiet des Schützenwesens und des Schießsportes zu beraten, anzuleiten, zu unterstützen
und deren Interessen beim OSB zu vertreten.
Des Weiteren zählen die Organisation und Durchführung von Meisterschaften
und schießsportlichen Veranstaltungen auf Gau Ebene,
die Jugendpflege zur Förderung des Nachwuchses im Schießsport,
sowie die Mitwirkung bei der Verleihung von Ehrungen für langjährige Schützentreue und Verdienste
zu den Aufgaben des Schützengaues.
3. Organe des Schützengaues:
     I.   Vorstand
     II.  Erweiterter-Vorstand
     III. Gesamt-Vorstand
     IV.  Schützenmeistertag
     V.   General -und Jahreshauptversammlung.
Zu I.
Der Vorstand
setzt sich zusammen aus:
     1. Gauschützenmeister und dessen Stellvertretern
     1. Gauschatzmeister
     1. Gausportleiter
     Sprecher Gaujugendleiter-Team
     1. Gaudamenreferentin
Der Vorstand ist zuständig für die Planung und Abwicklung der Gau-Veranstaltungen
sowie für rasch abzuwickelnde Angelegenheiten und Bearbeitung von dringenden Anträgen
auf Verleihung von Ehrenzeichen, sowie über eilige Beschwerden und Einsprüche.
Zu II.
Erweiterter-Vorstand
setzt sich zusammen aus:
     a. Vorstand entsprechend Pkt. I
     b. alle weiteren Stellvertreter und Team-Mitglieder
     c. der Gau-Medienreferent
Erweiterter-Vorstand ist zuständig für die Abwicklung der Gau-Veranstaltungen
sowie für regulär zu bearbeitende Angelegenheiten und sonstiger Bearbeitung von Anträgen
auf Verleihung von Ehrenzeichen, sowie über Beschwerden und Einsprüche.
Zu III.
Der Gesamt-Vorstand
setzt sich zusammen aus:
     a. Erweiterter-Vorstand entsprechend Pkt. II
     b. Ehren-Gauschützenmeister
     c. Die 1. Schützenmeister der Vereine des Gaues
         und der 1. Stellvertreter des 1. Schützenmeisters.
Versammlungsrunde des Gesamt-Vorstandes ist der Schützenmeistertag.
Zu IV.
Der Schützenmeistertag
ist beratendes Organ des Schützengaues.
Er soll das Zusammengehörigkeitsgefühl des gesamten Gaues pflegen.
Er findet bei den Mitgliedsvereinen nach Absprache statt.
Es können vom Vorstand gefasste Entschlüsse, die für die einzelnen Vereine einschneidend wirken,
zur Abstimmung vorgebracht werden.
Diese müssen vorher in der Tagesordnung vorgebracht werden.
Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Gesamt-Vorstand des Gaues,
sowie geladene Gäste.
Zu V.
Die Jahreshauptversammlung
dient der Berichterstattung über das abgelaufene Jahr in sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht,
sowie über die finanzielle Situation des Gaues, als auch über die Planung für das kommende Jahr.
Es können auch Nachwahlen und Abstimmungen durchgeführt werden,
wenn diese vom Vorstand genehmigt und in der Tagesordnung enthalten sind.
Teilnahmeberechtigt sind neben dem Gesamt-Vorstand alle weiteren Mitglieder des Gaues,
sowie geladene Gäste.
Die Generalversammlung
dient den gleichen Punkten, die bereits unter der "Jahreshauptversammlung" genannt sind
und findet alle 2 Jahre statt.
Hauptzweck jedoch ist die Neuwahl des Erweiterten-Vorstand.
Teilnahmeberechtigt sind neben dem Gesamt-Vorstand alle weiteren Mitglieder des Gaues,
sowie geladene Gäste.
Die Generalversammlung und die Jahreshauptversammlung finden im jährlichen Wechsel statt
und werden abwechselnd in allen Vereinen des Gaues abgehalten.
Der genaue Ort für die nächste Versammlung wird an einem vorhergehenden Schützenmeistertag festgelegt.
Einberufung einer Außerordentlichen Generalversammlung.
Der Gauschützenmeister muss eine Außerordentliche Generalversammlung einberufen,
wenn 1/3 der Vereine des Gaues dies beantragen. (= 7 Vereine)
4. Aufgaben
4.1 Der 1. Gauschützenmeister
ist zuständig für die finanziellen, organisatorischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten des Gaues.
Er beruft die Sitzungen der Organe des Schützengaues ein und leitet dieselben.
Er kann mit der Versammlungsleitung auch ein anderes Mitglied des Vorstandes beauftragen.
Für besondere Beratungspunkte kann er auch Mitglieder ohne Gau-Funktion oder externe Berater
zu den Sitzungen hinzuziehen.
Er ist Mitglied im Gesamtvorstand des Oberpfälzer Schützenbundes und
vertritt dort die Interessen des Gaues.
4.2 Der Gauschatzmeister
verwaltet das Vermögen des Gaues.
Er sorgt für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, sowie für die Geldanlagen
und führt darüber Buch.
Der Gauschatzmeister führt auch, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Vorstandes,
ein Inventarverzeichnis über alle gaueigenen Wertgegenstände.
Er führt die Geschäfte mit der Bank.
Im Falle seiner Verhinderung führt diese Geschäfte sein Stellvertreter in Verbindung
mit dem 1. Gauschützenmeister.
Ist kein Stellvertreter gewählt worden dann der 1.Gauschützenmeister alleine.

Die Ausgaben des Gaues regelt der Haushaltsplan, der vom
Gauschatzmeister in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des
Vorstandes erstellt und alljährlich, am Schützenmeistertag vor einer
Jahreshauptversammlung bzw. vor der Generalversammlung vom
Gauschatzmeister vorgelegt und vom Gesamtvorstand genehmigt werden muss.
4.3 Der 1.Gausportleiter
organisiert und leitet unter Beachtung der Sportordnung mit seinem Sportleiter-Team
alle Wettkämpfe des Gaues.
Er ist Mitglied im Sportausschuss des Oberpfälzer Schützenbundes und vertritt dort die Interessen des Gaues.
4.4 Die Gaudamen-Referentin
ist Mitglied des Sportleiterteams.
Sie organisiert und leitet die Damen-Wettkämpfe
und ist für die gesellschaftlichen Angelegenheiten der Damen zuständig.
Sie ist Mitglied im Damen-Ausschuss des Oberpfälzer Schützenbundes und vertritt dort
die Interessen des Gaues.
4.5 Das Gaujugendleiter-Team
organisiert und überwacht die Jugendwettkämpfe und ist für schießsportliche
und gesellschaftliche Angelegenheiten der Schützenjugend zuständig.
Das Team wählt einen Sprecher der Mitglied im Vorstand des Gaues ist.
Er vertritt die Interessen des Gaues im Jugend-Ausschuss des Oberpfälzer Schützenbundes und
steht in Verbindung mit den Jugendleitern der Vereine, die er auch zu Jugendleiter-Sitzungen einberuft.
4.6 Der Gau-Medienreferent
organisiert und gestaltet die Berichterstattung über Sportliche
und Gesellschaftliche Aktivitäten des Gaues in den Medien.
5. Neuwahlen und Abstimmungen
5.1 Allgemein
Die Mitglieder des Erweiterten-Vorstandes werden auf die Dauer von 2 Jahren
von der Generalversammlung gewählt.
Hierbei erfolgt auch die Wahl von 2 Kassenrevisoren.
Die Wahl kann per Akklamation durchgeführt werden, wenn die Versammlung dies einstimmig wünscht,
ansonsten ist geheime Wahl erforderlich.
Sind für eine Position 2 oder mehr Kandidaten benannt,
so muss fürdiese Position in geheimer Wahl abgestimmt werden.
Teams können als Gruppe wiedergewählt werden.

Bei Neuwahlen muss die Position von 1.Gauschützenmeister besetzt werden.
Ist dies nicht der Fall, so gilt die Versammlung als abgebrochen und es ist innerhalb von 14 Tagen
eine Außerordentliche Generalversammlung, mit Neuwahlen als einziger Tagespunkteinzuberufen.
Weitere nicht besetzte Positionen können an einer der nächsten
Schützenmeistertagungen nachgewählt werden.
5.2 Stimmengewichte
Bei der Wahl und Abstimmungen hat jeder Verein jeweils zwei Stimmen,
wobei nur eine Stimme pro anwesende Person vergeben werden darf.
(Sollte z.B. ein Verein nur durch eine Person vertreten werden, darf auch nur eine Stimme abgegeben werden.)

Die Mitglieder des Erweiterten-Vorstandes und die Ehrenmitglieder haben jeweils eine Stimme.
Diese Stimmberechtigung ist nicht übertragbar.

Dazu werden Stimmkarten an die anwesenden Stimmberechtigten ausgeteilt und gewertet.
5.3 Ergebnisse
Bei Wahlen und Abstimmungen soll Einstimmigkeit angestrebt werden.
Grundsätzlich entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
5.4 Beschlussfähigkeiten
Die Generalversammlung, die Jahreshauptversammlung und der Schützenmeistertag sind beschlussfähig,
wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Vereine anwesend ist. (= 11 Vereine)

Ist dies nicht der Fall, so muss innerhalb von 14 Tagen eine neue Versammlung einberufen werden.
Dabei sind dann die anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
6. Ehrenmitgliedschaft
Jedes Gaumitglied kann entsprechend der Dauer seiner Funktionärs Tätigkeit im Gau/Verein
und/oder hervorragender Arbeit für das Schützenwesen „Ehrenmitglied“ werden.

Ein Ehrenmitglied hat dauerhaft eigenes Stimmrecht bei Abstimmungen in Gau-Generalversammlung
und Gau-Jahreshauptversammlung.

War das zu ehrende Mitglied als 1.Gauschützenmeister aktiv so erhält er den Titel "Ehrengauschützenmeister"
und ist weiterhin beratendes Mitglied im Gauvorstand auch dort mit eigenem Stimmrecht.

Das geehrte Mitglied sollte mit seinem Ehrentitel bei Veranstaltungen begrüßt werden.

Die Ehrenmitgliedschaft endet, wenn das Mitglied aus dem Gauverbund des „Schützengau Nabburg“ ausscheidet.
7. Änderung der Geschäftsordnung
Die vorliegende Geschäftsordnung kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten
geändert werden.
Diese Geschäftsordnung wurde in der Schützenmeistertagung am 19.01.2015 in Knölling
verabschiedet und genehmigt.
Knölling, den 19.01.2015
Punkt 6 dieser Geschäftsordnung wurde in der Schützenmeistertagung am 20.11.2023
in Frotzersricht neu eingebracht, verabschiedet und genehmigt.
Frotzersricht, den 20.11.2023
gez.:  Dirrigl Johann
1.Gauschützenmeister
-Geschäftsordnung-
das Original als pdf


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