Schützengau 700 - Nabburg -
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- Böllerschießen -

 Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz. 
 In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein,
und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen.
 
 Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung,
bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden.
 
 Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. 
 Früher wurde für jedes Böllerschießen eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt,
außerdem musste man das Schießen bei der örtlichen Polizei anmelden.
Es war nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern.
 
 Heute ist es ausreichend, die Polizei bzw. die Gemeinde zu informieren. 
 Im Schützengau Nabburg aktive Vereine: 
 Königl. priv. Feuerschützengesellschaft Nabburg 
 Schützengesellschaft “Schloßschützen Neusath“ e.V. 
 Schützengesellschaft “Hubertus“ Schmidgaden e.V. 
 Buchbergschützen e.V. Kemnath am Buchberg 
 Bilder vom
Oberpfälzer Böllerschützentreffen 2014 in Niedermurach
 
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