Schützengau 700 - Nabburg -
im Oberpfälzer Schützenbund e.V.
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im OSBim DSB

Ehrenorden des OSB
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Orden
aus dem Ehrenorden Katalog des OSB
*) unter Schützenmeisteramt ist in dieser Ehrenzeichen Ordnung folgendes zu verstehen: alle
Schützenmeister (z.B. Ober, 1., 2. oder 3.), der Schatzmeister, der Schriftführer,
die Sport-, Jugend- und Damenleiter(in).
Nr. 1 "Silbernes Ehrenzeichen"Nr. 1 "Silbernes Ehrenzeichen"
Besondere Leistungen für den Verein,
z.B. Arbeitsleistungen, die über die normale Verpflichtung eines Mitgliedes
hinausgehen; das Ansehen desVereins fördernde Leistungen (sehr gute Plätze bei
sportlichen Wettkämpfen)
oder
2 jähriger erfolgreicher Tätigkeit im Schützenmeisteramt *) oder im Vereinsausschuß
oder
5 jähriger Vereinszugehörigkeit.
Nr. 2 "Goldenes Ehrenzeichen"Nr. 2 "Goldenes Ehrenzeichen"
Voraussetzung: Silbernes Ehrenzeichen
Fortlaufend besondere Leistungen für das Schützenwesen
oder
4 jährige erfoglreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt oder im Vereinsausschuß,
oder
2 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützengau bzw. Landesverband,
oder
10 jährige Vereinszugehörigkeit.
Nr. 3 "Silberne Verdienstnadel"Nr. 3 "Silberne Verdienstnadel"
Voraussetzung: Goldenes Ehrenzeichen
4 jährige Tätigkeit und Leistungen im Rahmen des Schützengaues bzw.
Landesverbandes,
oder
6 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt,
oder
8 jährige Ausschußtätigkeit im Verein,
oder
15 jährige Vereinszugehörigkeit.
Nr. 4 "Goldene Verdienstnadel"Nr. 4 "Goldene Verdienstnadel"
Voraussetzung: silberne Verdienstnadel
6 jährige außerordentliche hervorragenden Tätigkeit und Leistung im Rahmen des
Schützengaues bzw. Landesverbandes
oder
8 jährige Tätigkeit im Schützenmeisteramt,
oder
10 jährige Ausschußtätigkeit im Verein.
Nr. 5 "Verdienstauszeichnung"Nr. 5 "Verdienstauszeichnung"
Voraussetzung: Goldene Verdienstnadel
8 jährige außerordentliche hervorragende Tätigkeit und Leistung im Rahmen des
Schützengaues oder Landesverbandes
oder
10 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt,
oder
12 jährige Ausschußtätigkeit im Verein.
Nr. 6 "Verdienstauszeichnung am Band"Nr. 6 "Verdienstauszeichnung am Band"
Voraussetzung: Verdienstauszeichnung
Aktive Funktion und über den eigentlichen Wirkungsbereich hinausgehend
hervorragende Leistungen
oder
10 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützengau oder Landesverband,
oder
12 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt,
oder
14 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Ausschuß.
Nr. 7 "Verdienstkreuz in Silber"Nr. 7 "Verdienstkreuz in Silber"
Voraussetzung: Verdienstauszeichnung am Band
Erfolgreiche langjährige Tätigkeit im Landesverband bzw. Gauschützenmeisteramt
oder
14 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt.
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist
auf 1 Stück je angefangene 500 Mitglieder eines Gaues beschränkt.
Die Überreichung kann nur durch ein Mitglied des OSB Präsidiums
oder durch den Gauschützenmeister erfolgen.
Nr. 8 "Große Verdienstauszeichnung in Silber"Nr. 8 "Große Verdienstauszeichnung in Silber"
Voraussetzung: Verdienstkreuz in Silber
16 jährige erfolgreiche Tätigkeit im Schützenmeisteramt
oder
6 jährige Tätigkeit im Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband.
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist
auf 1 Stück je angefangene 500 Mitglieder eines Gaues beschränkt.
Die Verleihung kann nur durch ein Mitglied des Präsidiums
oder durch den Gauschützenmeister erfolgen.
Trageordnung: rechte Seite an der Schützenkleidung
Nr. 9 "Große Verdienstauszeichnung in Gold"Nr. 9 "Große Verdienstauszeichnung in Gold"
Voraussetzung: Große Verdienstauszeichnung in Silber.
20 jährige Tätigkeit im Schützenmeisteramt mit großen Verdiensten um das Oberpfälzer
und Deutsche Schützenwesen
oder
10 jährige Tätigkeit beim Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband mit gleichzeitig
großen Verdiensten um das Oberpfälzer und Deutsche Schützenwesen.
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist
auf 1 Stück je angefangene 1000 Mitglieder eines Gaues beschränkt.
Die Verleihung erfolgt bei der Jahreshauptversammlung der Gaue in Anwesenheit eines
Präsidiumsmitgliedes des OSB.

Wird die Auszeichnung vom Landesverband vorgeschlagen,
so erfolgt die Verleihung beim OSB-Schützentag.
Trageordnung: rechte Seite an der Schützenkleidung
Nr. 10 "Verdienstkreuz in Gold"Nr. 10 "Verdienstkreuz in Gold"
Voraussetzung: Große Verdienstauszeichnung in Gold
Überaus erfolgreiche Tätigkeit im Gauschützenmeisteramt bzw. Landesverband mit
gleichzeitigen außerordentlichen, hervorragenden Leistungen um das Schützenwesen
in der Oberpfalz
Die Höchstzahl der pro Jahr auszugebenden Ehrenzeichen ist
auf 1 Stück je angefangene 1500 Mitglieder eines Gaues beschränkt.
Diese Auszeichnung wird am OSB Schützentag verliehen,
in den Jahren ohne OSB Schützentag
bei den Jahreshauptversammlungen der Gaue.

Die Verleihung kann nur durch ein Mitglied des OSB Präsidiums erfolgen.
"Präsidentenmedaille" "Präsidentenmedaille"
Die Präsidentenmedaille verleiht der Präsident in eigener Zuständigkeit.
Für Langjährige Mitgliedschaft
Nr. 11a "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB"Nr. 11a "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB"
Ehrenzeichen für 25 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-25-in Silber
Nr. 11b-i "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB"Nr. 11b-i "Für langjährige Zugehörigkeit zum OSB"
Ehrenzeichen für 40 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-40-in Gold
Ehrenzeichen für 50 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-50-in Gold
Ehrenzeichen für 60 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-60-in Gold
Ehrenzeichen für 70 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-70-in Gold
Ehrenzeichen für 75 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-75-in Gold
Ehrenzeichen für 80 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-80-in Gold
Ehrenzeichen für 85 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-85-in Gold
Ehrenzeichen für 90 jährige Mitgliedschaft im OSB mit der Zahl-90-in Gold
 
Anmerkungen:
Die Ehrenzeichen des OSB können beantragt und verliehen werden,
wenn der zu Ehrende die oben aufgeführte Mindestvoraussetzung erfüllt.
Der Ehrungsausschuß kann in besonderen Fällen ausnahmsweise abweichend
beschließen.
Für die Vorbereitung der Auszeichnung Nr. 7 ,"Verdienstkreuz in Silber des OSB" und
Nr.8 "Große Verdienstauszeichnung des OSB in Silber" ist der jeweilige
Gauschützenmeister zuständig.
Für die Auszeichnungen Nr.9 "Große Verdienstauszeichnung des OSB in Gold" und
Nr.10 "Verdienstkreuz in Gold" sowie alle Auszeichnungen des DSB ist der
Ehrungsausschuss des OSB zuständig. Er hat sodann das Ergebnis der Beratung dem
Präsidium und dem dem Gesamtvorstand vorzulegen.
Die Ehrungen können vom Verein über den Gau oder vom Gau des zu ehrenden
Mitglieds selbst vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich gilt, der Schützenmeister des Mitgliedsvereins ist für die Ehrungen seiner
Mitglieder zuständig.
Der Gauschützenmeister ist für die Ehrung seiner Schützenmeister und seiner
Gauvorstandschaft zuständig.
Der Ehrungsausschuß ist für den Ehrungsvorschlag der Mitglieder des Präsidiums und
des Gesamtvorstandes zuständig.
Meldeschluß für die Auszeichnungen Nr. 9 und Nr. 10 des OSB,
sowie alle Auszeichnungen des DSB ist generell der 30. Juni eines jeden Jahres.

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